Familien oder Alleinerziehende, die in diesem Jahr ein Zuhause gebaut oder gekauft haben oder es noch planen, profitieren vom sogenannten Baukindergeld. Die Fristen und Regelungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Seit dem 18.09.2018 unterstützt der Staat mit diesem Zuschuss den Erwerb von Wohneigentum – und das mit bis zu 12.000 € pro Kind über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren verteilt. Dieses Geld soll insbesondere Familien und Alleinerziehenden zugutekommen, welche lediglich über ein niedriges oder mittleres Einkommen verfügen und somit einen zusätzlichen finanziellen Spielraum auf dem Weg ins Eigenheim erlangen. Ziel soll dabei sein, die Anzahl der Wohnungseigentümer in Deutschland zu erhöhen.
Bezuschusst werde Vorhaben mit Zeitraum zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020, was bedeutet, dass alle in diesem Zeitraum geschlossenen Kaufverträge oder Baugenehmigungen förderberechtigt sind. Die Antragsfrist wurde seitens der KfW zum 17.05.2020 verlängert. Der Antrag auf Baukindergeld muss somit spätestens sechs Monate nach Einzug, statt der bisherigen drei Monate nach Einzug, in die selbstgenutzte Immobilie gestellt werden. Der Antrag kann also unter diesen Bedingungen bis zum 31.12.2023 gestellt werden.
Baukindergeld – Verlängerung bis zum 31.03.2021
Der Förderzeitraum für das Baukindergeld wurde seitens der Bundesregierung bis zum 31. März 2021 verlängert. Ursprünglich sollte zum Ende dieses Jahres, Schluss sein. Für Familien, die ihre Baugenehmigung also bis zum 31.03.2021 vorlegen, kann das Baukindergeld noch beantragt werden. Hierbei handelt es sich um eine wundervolle Nachricht für alle Bauwilligen.
Weiterführende ausführliche Informationen erhalten Sie gern in einem persönlichen Gespräch.