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Expertise seit 1990
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Wir stellen Ihre Versicherungen auf den Prüfstand und führen einen individuellen und kostenfreien „Versicherungscheck“ für Sie durch. Ihre Versicherungen werden auf Kleingedrucktes, bedarfsgerechte Absicherung aber auch Rendite geprüft.
Sie möchten Ihre Altersvorsorge auf mehr als nur einem Standbein aufstellen? Auch hier können wir mittels eines eigenen Immobilienportfolios Abhilfe schaffen. Darüber hinaus unterstützen wir Eigentümer auch beim Verkauf ihrer Immobilie.
Egal ob es um die Finanzierung privater oder gewerblicher Belange geht, wir verfügen als Finanzmakler über zahlreiche Anbindungen zu diversen Banken und greifen Ihnen somit unter die Arme. Transparenz und Übersichtlichkeit werden auch hier groß geschrieben.
IHRE BEDÜRFNISSE STEHEN IMMER IM VORDERGRUND.
Wir helfen Ihnen, Ihre Altersvorsorge durch den Aufbau eines diversifizierten Immobilienportfolios zu stärken. Zusätzlich bieten wir Unterstützung beim Verkauf von Immobilien für Eigentümer an.
Als Finanzmakler mit umfangreichen Verbindungen zu verschiedenen Banken unterstützen wir Sie bei der Finanzierung sowohl privater als auch gewerblicher Anliegen.
Erfolg und wenig Aufwand mit dem Servicevertrag oder unserem Premiumtarif. Planbarer Vermögensaufbau trotz Inflation und Niedrigzinsen.
Entlastung deines Privatvermögens durch steueroptimierte Konzepte.
Dank unserer 360-Grad-Servicelösung hast du den Kopf frei und kannst dich voll und ganz auf die schönen Dinge des Lebens konzentrieren.
Neue Zeiten erfordern neue Wege! Damit wir für unsere Kunden weiterhin eine optimale und zeitgemäße Betreuung gewährleisten können, ist Weiterentwicklung unabdingbar. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, ein einzigartiges Konzept zu entwickeln, um Ihnen einen unverwechselbaren Service anzubieten.
Unser Premiumtarif ermöglicht eine ganzheitliche und intensive Unterstützung in allen Finanz- und Versicherungsangelegenheiten und sogar darüber hinaus. Diese umfängliche Begleitung und die damit verbundenen Vorteile werden in Zukunft den Umgang mit den eigenen Finanzen spürbar erleichtern und mehr Freiraum für die wirklich wichtigen Dinge im Leben schaffen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Neugeborene ab Geburt im Rahmen der Kindernachversicherung, ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit rückwirkend zum Geburtsdatum in den Vertrag eines Elternteils eingeschlossen werden.
Das Wichtigste in Kürze
Im Fall von Arbeitslosigkeit werden Sie auch durch den Erhalt von staatlichen Bezügen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe etc. versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie können Ihre private Krankenversicherung entweder bis zu drei Jahre zeitweilig aussetzen oder die Krankenversicherung in eine Anwartschaft umwandeln, sofern diese Phase länger als drei Jahre andauert.
Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich Ihre bisher erworbenen Vertragsrechte. Für diese Zeit zahlen Sie einen geringeren Beitrag um den Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit wieder zu aktivieren. Sie sichern somit quasi Ihren derzeitigen Gesundheitszustand, die bisher angesparten Altersrückstellungen und ggf. Ihr Eintrittsalter. Der Abschluss einer sog. Anwartschaftsversicherung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Laut der Deutschen Rentenversicherung schafft es jeder Fünfte nicht, bis zum Renteneintritt zu arbeiten. In diesem Falle wird eine staatliche Absicherung in Form einer Erwerbsminderungsrente bezogen, welche allerdings sehr knapp bemessen ist. Oft liegt diese bei nur einem Drittel des letzten Bruttogehalts. Um den Ausfall der eigenen Arbeitskraft eines Berufstätigen abzufedern, ist ein zusätzlicher Schutz wichtig.
Um Absicherungslücken vor Beginn der Altersrente zu vermeiden, sollten Sie sich bis zum 67. Geburtstag versichern. Ist das zu teuer, können Sie auch eine etwas kürzere Leistungszeit vereinbaren, etwa bis zum 65. Ab dem Rentenalter zahlt die BU-Versicherung nichts mehr.
Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen letzten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Es spielt dabei keine Rolle, welche Krankheit dafür die Ursache ist. Ebenso wenig, ob der Versicherte noch in einem anderen Job arbeiten könnte. Meist ist eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent erforderlich. Das bedeutet, der Betroffene hat nach Einschätzung der Versicherung mindestens die Hälfte seiner Leistungsfähigkeit verloren und kann für seinen Beruf wichtige Tätigkeiten nicht mehr ausüben.
Ganz einfach gesagt: Jeder! Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie als Angestellten nur während der Arbeitszeit auf direktem Hin- und Rückweg. Ebenso sind Kinder, Schüler und Studenten nur auf dem Hin- und Rückweg zur Schule oder zur Universität abgesichert. Passiert Ihnen also ein Unfall während der Freizeit, beim Sport oder sonstigen Aktivitäten so schützt Sie nur eine private Unfallversicherung.
Da Kinder noch keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ist eine Unfallversicherung die einzig finanzielle Absicherung, sofern Ihr Kind einen folgenschweren Unfall erleidet.
„eVB“ ist die offizielle Abkürzung für die elektronische Versicherungsbestätigung. Sie wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt. Von diesem Zeitpunkt an waren die Versicherer verpflichtet, die Versicherungsbestätigung auf elektronischem Weg an die Zulassungsbehörden zu übermitteln. Die elektronische Versicherungsbestätigung ist der Nachweis der Versicherung, dass für ein Kraftfahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz („Deckung“) besteht.
Sie benötigen die eVB-Nummer für folgende Verwaltungsvorgänge:
Um Schadenfreiheitsklassen zu übertragen z.B. auf ein anderes Fahrzeug oder eine andere Person, gibt es mehrere Möglichkeiten. Grundsätzlich sind diese Übertragungen aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Schäden, welche durch Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Überschwemmung und Rückstau sowie Schneedruck, Vulkanausbruch und Lawinen verursacht werden, sind in der Elementarversicherung versichert.
Sie können für die Zeit des Neubaus eine sog. Feuerrohbauversicherung abschließen. Solch eine Versicherung kann im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung bis zu 24 Monate beitragsfrei mitversichert werden und ist dem Hauptvertrag somit quasi „vorgeschaltet“. Ihr Neubau ist somit bis zum Bezugstermin in der Feuerrohbauversicherung versichert.
Nein! Eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ergänzen sich quasi. Während sich die Hausratversicherung auf Ihren Hausrat erstreckt wie zum Beispiel Möbel, Kleidung etc., so bietet die Wohngebäudeversicherung hingegen Versicherungsschutz bei Schäden am Gebäude selbst, an Gebäudeteilen und Gebäudezubehör.
Es ist ratsam, eine möglichst hohe Versicherungssumme für Ihre Haftpflichtversicherung zu wählen. Für Personen- und Sachschäden empfehlen wir Ihnen eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro für. Die Beiträge sind bei einer höheren Versicherungssumme nur unwesentlich teurer als bei einer niedrigen. Sie profitieren dafür aber von einer deutlich höheren Absicherung.
Ja. Im Ausland gilt Ihre Haftpflichtversicherung auch – allerdings nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ihre Haftpflichtversicherung greift nicht mehr, sobald Sie im Ausland Ihren Hauptwohnsitz haben oder dort länger als ein Jahr leben.
Nein. Ihre Privathaftpflicht kommt nicht für eigene Schäden auf, sondern nur für Schäden, die Sie anderen Personen und Sachen zufügen. Auch Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind, werden durch Ihre Privathaftpflicht nicht beglichen.
Wenn Sie ein Hypothekendarlehen vorzeitig kündigen, so müssen Sie an die Bank eine Entschädigung zahlen – eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung. Haben Sie mit Ihrer Bank einen Darlehensvertrag geschlossen, ist regelmäßig eine bestimmte Laufzeit vereinbart. Sie dürfen sich darauf verlassen, dass die Bank das Darlehen nicht vorzeitig kündigt. Genauso darf sich die Bank darauf verlassen, dass auch Sie nicht vorzeitig aus dem Darlehensvertrag aussteigen wollen. Das Gesetz gewährt jedoch ein vorzeitiges Kündigungsrecht, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen. In diesem Fall müssen Sie aber der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen (§ 490 BGB). Die Vorfälligkeitsentschädigung bemisst sich danach, ob und welchen Schaden die Bank hat.
Am Ende eines Immobilienverkaufs ist ein Kaufvertrag notariell zu beurkunden. Die anfallenden Notargebühren für die Beurkundung eines notariellen Kaufvertrages trägt in der Regel der Käufer. Gleiches gilt auch für die Gebühren für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch, für die Notarkosten für die Beurkundung einer Grundschuld und die Gebühren für die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch. Aus diesem Grund, kann sich der Käufer den Notar selbst auswählen. Soweit im Grundbuch bestehende Belastungen oder Rechte Dritter gelöscht werden müssen, trägt allerdings der Verkäufer die dafür anfallenden Kosten.
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, so geschieht dies im Regelfall so wie sie liegt und steht („gekauft wie gesehen“). Im notariellen Kaufvertrag vereinbaren Sie also standardmäßig einen sogenannten Gewährleistungsausschluss. Unter normalen Umständen haften Sie dann für aus Sicht des Käufers erkennbare Mängel nicht. Wenn jedoch im Kaufvertrag durch Sie als Verkäufer bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesichert werden, so begründen Sie ein Haftungsrisiko. Sichern Sie beispielsweise zu, dass Sie das Gebäude vor einigen Jahren vollständig neu errichtet haben, während Sie tatsächlich Bauteile in den Neubau integriert haben, handelt sich nicht mehr um einen Neubau. Der Käufer kann dann Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Immobilienkaufverträge sind notariell beurkundungspflichtig. Andernfalls sind sie nach § 311b BGB nichtig. Die Beurkundung beim Notar dient dem Interesse beider Parteien. Es erfolgt eine juristische Beratung und Sie können sich darauf verlassen, dass der Kaufvertrag ordnungsgemäß und zuverlässig abgewickelt wird. Konkret bedeutet dies, dass Sie als Verkäufer den Kaufpreis erhalten und der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Im Sinne beider Parteien ist es Aufgabe des Notars, den Kaufvertrag Zug um Zug abzuwickeln. Der Notar muss somit zum Beispiel die Identität der Parteien feststellen und sich von deren Geschäftsfähigkeit und Vertretungsberechtigung überzeugen. Er muss den Kaufvertrag verlesen und diesen von den Parteien genehmigen und eigenhändig unterschreiben lassen. Ist der Kaufvertrag beurkundet, ist der Notar verantwortlich, für noch im Grundbuch eingetragene Altrechte oder Grundpfandrechte die Löschungsbewilligung beim Gläubiger einzuholen, die Gemeinde wegen ihres gesetzlichen Vorkaufsrechts anzuschreiben, die Auflassungsvormerkung zugunsten des Erwerbers im Grundbuch zu beantragen, den Kaufpreis fällig zu stellen sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu beantragen.
Wir sind vom 23.12.2023 bis einschließlich 07.01.2024 in den Weihnachtsferien. Ab dem 08.01.2024 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da!